Registrierungspflicht für alle Verpackungen in Deutschland
Ab 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die erweiterte Registrierungspflicht, die mit der Novelle des Verpackungsgesetzes in Kraft tritt: Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sich alle Händler, die gewerbsmässig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister Lucid registrieren – unabhängig von den jeweiligen Verpackungen. Betroffen sind somit auch sogenannte Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht, wie Transport- oder Mehrwegverpackungen, für die bislang keine Registrierungspflicht bestand.
Ab dem 1. Juli avisiert das novellierte Verpackungsgesetz jedem nicht registrierten Inverkehrbringer verpackter Ware ein Vertriebsverbot. Zu den bis anhin Unregistrierten zählen viele kleine Unternehmen, die To-go-Getränke und -Speisen am Abgabeort mit Pizzakartons, Einwegbechern, Tüten oder Metzgerfolien umhüllen. Noch weit stärker ins Gewicht fallen bislang säumige Online-Händler, insbesondere ausländische. E-Commerce-Plattformen wie Amazon und Ebay dürfen künftig nur noch in Lucid registrierte Partner zulassen. „Zehntausende von Registrierungen allein aus China zeigen, dass der Abbau der Wettbewerbsverzerrungen durchgestartet ist“, erklärt das Verpackungsregister in einer Pressemitteilung.
„Viele Versandhändler haben bislang ignoriert, dass sie für das Recycling ihrer Verpackungen bezahlen müssen. Mit der neuen Registrierungspflicht erhöht sich der Druck, ihrer Produktverantwortung nachzukommen“, sagt ZSVR-Vorstand Gunda Rachut. Elektronische Marktplätze müssen künftig kontrollieren, ob sich die Onlinehändler, die auf ihren Plattformen ihre Waren verkaufen, an die Pflichten halten. Verstossen die Händler gegen die gesetzlichen Bestimmungen, dürfen die Marktplätze ihnen das Vertreiben der Waren nicht mehr ermöglichen.
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