Seit dem 1. Januar gelten in Frankreich die neuen Bestimmungen der französischen Arzneimittelbehörde AFSSAPS (Agence française de sécurité sanitaire des produits de santé) für den Codierungsstandard von Arneimittel, schreibt Pharmatec, ein Fachmagazin für die pharmazeutische Industrie. Der neue Standard soll die Rückverfolgbarkeit von Medikamenten von der Produktion bis zum Patienten und damit den Schutz der Konsumenten verbessern. Bisher wurde der französische CIP-7-Code in Form eines traditionellen Barcodes aufgedruckt. Doch bereits seit Anfang 2009 werden in Frankreich Arzneimittelspezialitäten nach dem 13-stelligen CIP-Code gekennzeichnet. Ende 2010 war die komplette Umstellung auf die inhaltliche Struktur des GS1-128 und das GS1-Datamatrix-Symbol abgeschlossen. Frankreich und die Türkei sind die ersten Länder, die das Datamatrix-System in ihre Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit von Pharmaprodukten aufgenommen haben. Was in Frankreich bereits offizielle Regelung ist, könnte in der Zukunft für ganz Europa verbindlich sein, da der Europäische Verband der Pharmazeutischen Industrie (EFPIA) die Übernahme des Datamatrix-Systems für die GS1-Standards als gemeinsame Lösung zur Vereinheitlichung der Rückverfolgungsnormen empfiehlt.

