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Aktuelle News
Fast 70 Prozent Akzeptanz der Dienstleistungsgebühr für den Zug um Zug Tausch der EPAL/EUR Paletten Drucken E-Mail
Dienstag, 21. April 2009
Laut einer Umfrage von GS1 Schweiz sind 70 Prozent der befragten Unternehmen bereit, die Dienstleitungsgebühr für Paletten zu entrichten. Der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz muss aber noch weiter erhöht werden. Die Dienstleistungsgebühr für Paletten wurde geschaffen, nachdem der schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG im Jahr 2007 zuerst den kompletten Ausstieg aus dem Zug um Zug Tausch für EPAL/EUR Paletten geplant hatte. Die Umfrage per Ende 2008 zeigt, dass die EPAL/EUR Palette im nationalen Umfeld nach wie vor das mit Abstand am weitesten verbreitete Transporthilfsmittel ist. Laut Umfrage beträgt die Akzeptanz der Dienstleistungsgebühr 69 Prozent. Die Gebühr akzeptieren 25 Prozent der befragten Unternehmen in vollem Umfang und 44 Prozent sind nur teilweise damit einverstanden.


Der Kern der Konsenslösung besteht darin, dass der «Zug um Zug Tausch» als Alternative und somit als verrechenbare Dienstleistung möglich bleibt. Paletten können weiterhin gemäss den EPAL-Tauschkriterien getauscht werden. Dabei wird seitens der Transporteure eine Dienstleistungsgebühr als Kostenbeitrag für das Palettenhandling erhoben. Die Voraussetzungen für eine langfristige Umsetzung dieser Alternative seitens der ASTAG waren jedoch die Durchsetzung und Akzeptanz im Markt. Über 80 Prozent der befragten Unternehmungen beabsichtigen auch in Zukunft das offene Tauschsystem einzusetzen. Laut Thomas Bögli, Leiter des Geschäftsbereiches Logistics & Infrastructure bei GS1 Schweiz, liegt der Bekanntheitsgrad der Dienstleistungsgebühr bei 75 Prozent.

Dienstleistungsgebühr für Paletten

Seit 1. Januar 2008 kann der Transporteur für die Palettenbewirtschaftung eine so genannte „Dienstleistungsgebühr für Paletten“ erheben, die auf der Transportrechnung separat (analog Treibstoffzuschlag) ausgewiesen werden muss. Diese Dienstleistungsgebühr beträgt für tauschfähige EPAL / EUR Paletten zwei Prozent des Netto-Transportumsatzes. Bei Rahmen und Deckeln sowie bei neuwertigen Paletten wie auch im grenzüberschreitenden Verkehr beträgt die Dienstleistungsgebühr vier Prozent. Anstelle eines Prozentualwertes können die Geschäftspartner auch einen fixen Betrag pro Palettentausch definieren (CHF 1.- pro EPAL / EUR Palette bzw. CHF 2.- für Rahmen und Deckel sowie neuwertige Paletten und im grenzüberschreitenden Verkehr)

 
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